Stand: 04.02.2026
Diese Beitragsordnung regelt Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Fälligkeit, Zahlungsweise, Rechnungstellung, Mahnwesen sowie Sonder- und Projektförderbeiträge und Möglichkeiten der Stundung/Ermäßigung/Beitragsfreiheit. Sie gilt ergänzend zur Satzung (insb. § 3, § 4, § 5 und § 7).
